Wer sind wir?

Lieber Besucher,

dies ist der Blog der Gruppe 2 aus dem Seminar "Philosophieren mit web2.0" der TU Dresden.
Wir untersuchen, in Zusammenarbeit mit den Dozenten und anderen Gruppen, wie web2.0 im Ethik- und Philosophieunterricht einsetzbar ist und was man dabei beachten sollte.

Eure
Scientia Humanitatis

NEWS

Unser Webquest steht nun online unter http://wizard.webquests.ch/manipulation.html und die Ergebnisse Schüler sind in deren Blog!


Denkt an die Kommentierung eurer Blogs und die von Gruppe 3!!!

Bald sind Semesterferien!

Mittwoch, 13. Mai 2009

Seminarwoche 6

UNSERE WOCHENAUFGABE bis kommenden Di (19. Mai)

Urheberrecht und Datenschutz

  • Erstellt einen Übersichtsartikel für ein unterichtsbegleitendes Weblog, in dem die für Schüler relevanten Fakten zum Urheberrecht und zum Medienrecht sowie Tipps zum Datenschutz (Nicknames und Co) vermittelt werden.

Für die Bewältigung dieser Aufgabe solltet ihr euch intensiv mit den folgenden Lektüreempfehlungen auseinandersetzen (besonders mit der Powerpoint-Präsi vom MPZ Leipzig). Viel Erfolg!

Zum Stöbern: Literaturtipps und Materialien

Homepage des Medienpädagogischen Zentrums (-> Material -> Urheberrecht und Datenschutz in der Schule; das nötige Passwort findet ihr im Forum)

http://educamp.mixxt.de/networks/forum/thread.11064:1

https://www.klicksafe.de/cms/upload/user-data/pdf/klicksafe_Materialien/Baustein_5.pdf


Dann lasst uns mal starten! Achtung, wir haben diesmal nicht so viel Zeit!

Lg amica

21 Kommentare:

  1. Hallo ihr!

    Hier schon mal was zum Urheberrecht (wird noch fortgesetzt), was ich wie folgt für die Schüler formulieren würde:

    Denjenigen, der ein Werk geschaffen hat, z.B. eine Projektarbeit, wird Urheber genannt. Gab es mehrere Gruppenmitglieder und haben diese zu gleichen Anteilen mitgearbeitet, so sind diese Miturheber des Werkes.
    Als Urheber habt ihr das Recht, euer Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten und auszustellen. Außerdem dürft ihr es öffentlich wiedergeben, d.h. ihr dürft Vorführungen machen (z.B. selbstgeschriebenes Theaterstück, selbstgedrehtes Video), dürft es öffentlich zugänglich machen (z.B. auf eure Homepage oder in einen Blog stellen), ihr dürft es senden und ihr habt das Recht, es durch Bild- oder Tonträger wiederzugeben (d.h. per Video, CD, Kassette etc.). Öffentlich heißt immer, dass ihr es Leuten zeigt, die ihr nicht kennt, also mit denen ihr keinen persönlichen Kontakt habt.

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  2. Hallo ihr Lieben,
    wie gesagt, kann ich ja heut Abend nicht am Start sein.
    Zum Nickname habe ich eine Seite, bei der die Nicknamen von allen Domänen eingegeben werden. Man kann also über diese Seite die Adresse und den vollständigen Namen eines Bloger etc. erfahren. Man hat dort eine lange Liste von Domänen, unter denen man auswählen muss. Hier der Link: www.nic.com
    Für die Schüler ist das dahingehend interessant, weil dort also persönliche Daten lesbar sind. Man kann auf seiner eigenen Homepage (Blog etc) zwar angeben, dass dort z.B. die Adresse oder der Name nicht sichtbar wird, bei nic.com ist er es jedoch dennoch.
    Schaut euch die Seite einfach mal an. Ich weiß nicht, ob wir das verwenden können.

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  3. Vielen Dank, das ist echt cool.

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  4. Kann man sicher nutzen, allerdings findet man wirklich nur jenen, der für diese Domain registriert ist. Ich hab meinen Namen nicht gefunden. Ergo ist das wohl eher was für die Homepages in Sachen Datenschutz. Aber es ist sicher nicht verkehrt, die Schler darauf aufmerksam zu machen, dass derartige Websites vorhanden sind.
    Mein Kommentar zur MPZ: nix für Schüler, sondern für den Lehrer. Allerdings kann man die wichtigsten Punkte herausstellen und vielleicht kurz zusammenfassen. Ich hab immer mehr den Eindruck, dass eine Stunde damit jedoch nicht gefüllt werden kann (nur mal so als Didaktischer Kommentar), wenn man die Schüler nicht zu Tode langweilen will. Ergo: man sollte sich das Als Lehrer auf jeden Fall ansehen.

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  5. Danke für die Infos. Leider brauche ich heute noch etweas Zeit und kann erst in frühestens einer Stunde mitarbeiten.
    Bis dann

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  6. Das PDF über Urheberrechte ist ziemlich gut, da es auf die Didaktik sehr stark eingeht und sogar Arbeitsblätter bereitstellt. o.O
    Ansonsten sagt es nicht mehr aus, als die ppt der MPZ, allerdings ein weinig vorgekaut und übersichticher (meiner Meinung nach).

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  7. ich arbeite dann gleich noch die ppt weiter zu den urheberrechten durch, hab ja oben schon angefangen

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  8. Es ist außerdem nicht strafbar, wenn ihr eine von euch erworbene CD oder DVD beispielsweise euren Freunden kopiert, aber wenn ihr dafür Geld verlangt, schon.
    Gestaltet ihr eure eigene Homepage, dürft ihr nicht einfach eine andere kopieren, sondern solltet diese auch wirklich als eure erkennen lassen mit euren eigenen Vorlieben. Hierbei müsst ihr beachten, dass ihr keine geschützten Bilder z.B. Firmenlogos einfach auf eure Homepage übernehmen dürft. Wenn ihr Fotos veröffentlichen wollt, sprecht bitte vorher mit den jeweiligen Personen, damit diese auch wirklich damit einverstanden sind, dass sie im Internet gesehen werden können.

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  9. Folgendes ist sehr interessant:
    Allerdings ist eine wichtige Einschränkung zu beachten: Kopien aus Schulbüchern bedürfen nach § 53 Absatz 3 Satz 2 UrhG immer einer Einwilligung des Verlages. Kopien aus Schulbüchern sind also tabu.

    Zitatrecht:
    Nach § 51 UrhG (Zitatrecht) darf bei der Erstellung eigener Werke ohne Einwilligung und Vergütung auf den geschützten Leistungen anderer aufgebaut werden, wenn ein fremdes Werk erörtert wird und immer nur soviel von dem fremden Werk zitiert wird, wie für die eigenen Ausführungen erforderlich ist. Zudem ist eine Quellenangabe notwendig.

    Intranet:
    Nach § 52a UrhG dürfen in einem solchen Intranet auch fremde Werke in gewissem Umfang den Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden. Dabei gilt:

     Unterrichtsbezug erforderlich und strenges Zweckgebot (wirklich im Unterricht benötigte Materialien, nur für den Zeitraum der Behandlung im Unterricht, nicht auf Dauer/auf Vorrat)
     nur einzelne Artikel oder kleine Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs
     Auszüge aus Materialen für den
    Unterrichtsgebrauch immer nur mit Zustimmung des Rechteinhabers
     Auszüge aus Filmen erst zwei Jahre nach Beginn
    der regulären Auswertung (Kinostart)
     Zugriff nur für einen abgeschlossenen Teilnehmerkreis (die Klasse, der Kurs)
    Um das zu nutzen, muss an die GEMA und dergleichen n Betrag gezahlt werden. Dieser wird aber von den Bundesländern als Pauschale entrichtet

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  10. Die Schulhompage glaicht sich mit der privaten, bis auf wenige Unterschiede:
    Der Schulleiter muss sie regelmäßig kontrollieren und ist für sie verantwortlich.
    Es muss die Einwilligung der entsprechenden Personen geholt werden, wenn die Daten veröffentlicht werden sollen ausgenommen sind die Daten jener, die die Schule nach außen hin vertreten.

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  11. Das wäre das, was ich meinen Schülern über Urheberrecht mitgeben würde.
    Zum Thema Datenschutz würde ich Folgendes schreiben (natürlich nachher noch in WORD ordentlich verarbeitet):
    Unter Datenschutz versteht man alle Maßnahmen zur Sicherung eurer gespeicherten Daten vor Missbrauch durch andere Personen oder öffentliche Stellen bei der Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe.

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  12. besonders ist bei der Schulhompage auf die Verwendung von Fotos zu achten.
    Entweder selber machen oder sich vorher die Rechte bei der entsprechenden Stelle holen.

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  13. Ich würde noch ergänzen:

    Ihr dürft zum privaten und sonstigen eigenem Gebrauch vervielfältigen,
    ABER: NUR EINZELNE Vervielfältigungen, die NICHT zu Erwerbszwecken dienen. WEnn Ihr eine solche Privatkopie erstellt, dann aber nur wenn KEIN KOPIERSCHUTZ vorliegt, welcher umgangen (geknackt) werden muss, denn das ist illegal!

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  14. man sollte beim Datenschutz sicher noch darauf aufmerksam machen, dass man grundsätzlich vorsichtig sein soll, mit Daten, die man ins Internet stellt

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  15. @Lahodny: jo, wird aber nicht strafrechtlich verfolgt. Ist also illegal, aber keiner belangt dich deswegen.
    Außerdem sind verfielfältigungen für UR, wenn das engen UR-Bezug hat, ebenso erlaubt.

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  16. So, scher mich jetzt ins Bett. Wer macht die Zusfassung im Word? Ich hab morgen frei, werd dann früh nochmal reinschauen und mir eure Ergebnisse mal ansehen.
    gut Nacht

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  17. Datenschutz ist noch unvollständig

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  18. Zum Datenschutz:
    Dabei soll gewährleistet werden, dass nur Ihr über Eure persönlichen Daten verfügen und die Freigabe oder deren Blockierung entscheiden könnt.

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  19. Dafür existiert in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

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  20. Leider gibt es aber Seiten wie www.nic.com, die euren Namen oder die Adresse trotzdem sichtbar machen können. Deshalb achtet unbedingt genau darauf, welche Daten ihr angebt und welche nicht nötig sind.
    Dies ist auch wichtig bei der Benutzung von Seiten wie schueler.cc oder schuelervz.net: auch bei diesen ist es wichtig, nicht zu viel von euch preiszugeben und unter Einstellungen auszuwählen, wie er Name angezeigt werden soll. Ratsam ist auch die Verwendung von sogenannten nicknames, das heißt Decknamen, sodass man beim Eingeben nicht auf eure wahre Identität stoßen kann. Hierbei sind eurer Fantasie keine Grenzen gesetzt.

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  21. Ist das alles so ok, dann kopiere ich es nämlich in WORD!

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